CareLit Fachartikel
Klinik muss nach Wundenspülung mit Putzmittel Schmerzensgeld zahlen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 89 bis 92
Dokument
139148
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin hält ein weiteres Schmerzensgeld von 30.000 EUR für angemessen. Sie hat behauptet, dass die Wundheilung infolge des Behandlungsfehlers sechs Monate gedauert habe. Sie habe noch immer Schmerzen in der äußerst berührungsempfindlichen linken Brust.
Schlagworte
SPÜLUNG
SCHMERZENSGELD
THERAPIE
WUNDE
KRANKENHAUS
BEHANDLUNGSFEHLER
BRUST
ZEIT
WUNDHEILUNG
HÖHE
VERZÖGERUNG
SICHERHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
ES
GEWEBE
PATIENTEN