CareLit Fachartikel
Arztliche Zwangsbehandlung von Betreuten ist derzeit unzulässig
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 98 bis 105
Dokument
139151
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Betreuung stehende Personen dürfen derzeit nicht gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs fehlt für solche betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen derzeit eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende gesetzliche Grundlage. An seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach eine Zwangsbehandlung zulässig war, wenn der Betroffene geschlossen untergebracht war und das Betreuungsgericht die Unterbringung zur Heilbehandlung genehmigt hatte, hält der Zwölfte Zivilsenat nicht mehr fest.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
RECHTSPRECHUNG
THERAPIE
GESETZ
NORM
ENTSCHEIDUNG
PERSONEN
SCHIZOPHRENIE
VERSTÄNDNIS
ES
HAND
ZWANG
SPRITZEN
VERHALTEN
KRANKHEIT
DRUCK