CareLit Fachartikel

Arztliche Zwangsbehandlung von Betreuten ist derzeit unzulässig

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 98 bis 105

Dokument
139151
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 20
Seiten
98 bis 105
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Unter Betreuung stehende Personen dürfen derzeit nicht gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs fehlt für solche betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen derzeit eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende gesetzliche Grundlage. An seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach eine Zwangsbehandlung zulässig war, wenn der Betroffene geschlossen untergebracht war und das Betreuungsgericht die Unterbringung zur Heilbehandlung genehmigt hatte, hält der Zwölfte Zivilsenat nicht mehr fest.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG RECHTSPRECHUNG THERAPIE GESETZ NORM ENTSCHEIDUNG PERSONEN SCHIZOPHRENIE VERSTÄNDNIS ES HAND ZWANG SPRITZEN VERHALTEN KRANKHEIT DRUCK