CareLit Fachartikel

Keine Gewerbesteuerbefreiung für Arbeitnehmerüberlassung durch ambulanten Pflegedienst

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 107 bis 108

Dokument
139153
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 20
Seiten
107 bis 108
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Überlässt ein ambulanter Pflegedienst anderen Einrichtungen wie Altenheimen und Kliniken gewerblich Pflegekräfte, sind die Erträge aus dieser Personalgestellung nicht gemäß § 3 Nr. 20d GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Denn es handelt sich insoweit nicht um Leistungen der privilegierten „Einrichtung zur ambulanten Pflege gegenüber kranken und pflegebedürftigen Personen. Außerdem gebietet es die Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts, diese Erträge von der Gewerbesteuerbefreiung auszunehmen.

Schlagworte

EINRICHTUNG PFLEGEPERSONAL KOSTEN BETRIEB UNTERNEHMEN EINNAHMEN PERSONEN ES PATIENTEN RECHTSPRECHUNG STEUERBEFREIUNG LEISTUNG Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt