CareLit Fachartikel
Keine Gewerbesteuerbefreiung für Arbeitnehmerüberlassung durch ambulanten Pflegedienst
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 107 bis 108
Dokument
139153
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überlässt ein ambulanter Pflegedienst anderen Einrichtungen wie Altenheimen und Kliniken gewerblich Pflegekräfte, sind die Erträge aus dieser Personalgestellung nicht gemäß § 3 Nr. 20d GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Denn es handelt sich insoweit nicht um Leistungen der privilegierten „Einrichtung zur ambulanten Pflege gegenüber kranken und pflegebedürftigen Personen. Außerdem gebietet es die Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts, diese Erträge von der Gewerbesteuerbefreiung auszunehmen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
PFLEGEPERSONAL
KOSTEN
BETRIEB
UNTERNEHMEN
EINNAHMEN
PERSONEN
ES
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
STEUERBEFREIUNG
LEISTUNG
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt