Werbung für Medizinprodukte mit Kundenäußerungen im Bewertungsportal§§ 3,4 Nr. ii, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 8 UWG, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWG
Reese, U.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 130 bis 138
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Anschluss an BGH, WRP 2007,1088 - Krankenhauswerbung, zu § 11 Abs. 1S. 1 Nr. 4 HWG) Der Tatbestand des § n Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWG ist im Hinblick auf die Werbung für Medizinprodukte mit Äußerungen Dritter im Einklang mit der einschränkenden Auslegung bei Werbung für Arzneimittel und der geplanten Gesetzesreform auch bei Medizinproduktwerbung einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Publikumswerbung nur dann verboten ist, wenn sie geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung bewirkt wird.