Juristische Aspekte der Mikroverfilmung im Krankenhaus* (2)
Eulerich, M.; Kaestner-Schindler, I.; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1981 · Heft 1 · S. 39 bis 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was ich auch bei der Behandlung sehe oder höre oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, soweit man es nicht ausplaudern darf, werde ich darüber schweigen, in der Überzeugung, daß hier schweigen heilige Pflicht ist.« So verlangt es der Hippokratische Eid vom Arzt (cf. K. Deichgräber, Der Hippokratische Eid, 3. Auflage 1972, 28 !)■ Wenngleich die ärztliche Schweigepflicht keine Rechtsvorschrift des Bundes ist, hält die Berufsordnung für die deutschen Ärzte an diesem Kernstück ärztlicher Berufsethik nachdrücklich fest. So wurde in § 2 der Musterberufsordnung der Ärzte, beschlossen auf dem 79. Ärztetag 1…