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Wann ist ein „Zentrum ein Zentrum? Gegenläufige Urteile von BGH und BVerfG: Konsequenzen für die Krankenhäuser

Haier, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2012 · Heft 12 · S. 35 bis 37

Dokument
139196
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Haier, J.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 81
Seiten
35 bis 37
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Mit seinem Urteil vom 18. Januar 2012 hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzklärung zur Nutzung des Begriffes „Zentrum für den stationären Bereich treffen wollen, die in dieser Form nicht unbedingt zu erwarten war. Ausgangspunkt worein Streit um eine Werbeaussage eines Krankenhauses mit dem Begriff „Neurologisch/Vaskuläres Zentrum und inwieweit die Bezeichnung „Zentrum unter die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich unlauteren Wettbewerbs zu subsummieren ist. Der BGH hat der Unterlassungsklage im Wesentlichen stattgegeben und eine Reihe von grundsätzlichen Feststellungen getroffen, die für den stationären Bereic…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF MARKETING URTEIL PARTIZIPATION BEURTEILUNG MANAGEMENT KRANKENHÄUSER WERBUNG MEDIZIN NEUROLOGEN ASSOZIATION PATIENTEN HAND GEMEINSCHAFTSPRAXIS ZAHNMEDIZIN ES