Restrisiko oder Persilschein?
Schneider, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2012 · Heft 12 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem lange erwarteten Beschluss vom 29.3. 2012 (GSSt 2/11) sorgt der Große Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) für Klarheit hinsichtlich des Status des niedergelassenen Vertragsarztes. Dieser ist weder Amtsträger, noch Beauftragter der Krankenkassen und kann daher nicht bestochen werden. Es sei nicht die Aufgabe der Gerichte, sondern des Gesetzgebers, die bestehende Regelungslücke zu schließen. Da der entsprechende Antrag der SPD Bundestagsfraktion (BT Drucks. 17/3685) Jedoch gescheitert ist, wird ein denkbarer § 299a StGB im Rahmen eines von bestimmten politischen Kräften und Verbänden gewünschten „Sonderst…