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Restrisiko oder Persilschein?

Schneider, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2012 · Heft 12 · S. 38 bis 39

Dokument
139197
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Schneider, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 81
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

In seinem lange erwarteten Beschluss vom 29.3. 2012 (GSSt 2/11) sorgt der Große Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) für Klarheit hinsichtlich des Status des niedergelassenen Vertragsarztes. Dieser ist weder Amtsträger, noch Beauftragter der Krankenkassen und kann daher nicht bestochen werden. Es sei nicht die Aufgabe der Gerichte, sondern des Gesetzgebers, die bestehende Regelungslücke zu schließen. Da der entsprechende Antrag der SPD Bundestagsfraktion (BT Drucks. 17/3685) Jedoch gescheitert ist, wird ein denkbarer § 299a StGB im Rahmen eines von bestimmten politischen Kräften und Verbänden gewünschten „Sonderst…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS LEISTUNG COMPLIANCE GESCHÄFTSFÜHRER ES KRANKENHÄUSER PATIENTEN REHABILITATION MOSKAU STRAFRECHT KRIMINOLOGIE EIGENTUM PRAXIS BETRUG