CareLit Fachartikel
Recht verbindlich
Indermaur, E.; · Psych. Pflege heute, Stuttgart · 2012 · Heft 12 · S. 330 bis 331
Dokument
139239
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Erwachsenenschutzrecht der Schweiz tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft. Es ermöglicht Psychiatrie-Erfahrenen und ihrem Umfeld, mehr Verantwortung für die Behandlung zu übernehmen. Auch für die psychiatrische Pflege hat das überarbeitete Gesetz Auswirkungen. Zum einen verändert sich die Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren Angehörigen, zum anderen müssen sich Pflegende in der Psychiatrie mit ihrer Berufsrolle, mit ihren Aufgaben und mit ethischen Fragestellungen auseinandersetzen.
Schlagworte
VERSORGUNGSBEREICH
PATIENTENVERFÜGUNG
THERAPIE
UNTERBRINGUNG
PSYCHIATRIE
ZUSAMMENARBEIT
SCHWEIZ
ES
ZEIT
PATIENTENVERFÜGUNGEN
SELBSTWIRKSAMKEIT
HAND
PERSONEN
RISIKO
PRAXIS
Psych. Pflege heute