CareLit Fachartikel
Die Umsetzung erfordert pflegerische Fachkompetenz
FASSBIND, P.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 2012 · Heft 12 · S. 10 bis 14
Dokument
139288
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Medizinalund Pflegefachpersonal hat zudem in vielfacher Hinsicht mit betroffenen Personen Kontakt, die in irgendeiner Weise mit dem Erwachsenenschutz in Zusammenhang stehen. Dazu gehören die gesetzlichen Vertreter der Patienten und Patientinnen, also in erster Linie die Ehegatten oder eingetragenen Partner, 1 aber auch Vorsqrgebeauftragte2 und Beiständinnen3 oder andere beauftragte Personen4.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
PATIENTENVERFÜGUNG
ZUSAMMENARBEIT
RECHT
KRANKENHAUS
KRANKENPFLEGE
ARBEIT
PATIENTENVERFÜGUNGEN
PFLEGEFACHPERSONAL
PSYCHIATRIE
ETHIK
PATIENTENRECHTE
MENSCHENRECHTE
ZWANG
KULTUR
PERSONEN