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Surholt, B.; · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2012 · Heft 12 · S. 18 bis 20

Dokument
139322
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Surholt, B.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
18 bis 20
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Wenn es um Transplantationen geht, spielt unweigerlich auch der Tod eine wichtige Rolle. Denn damit ein schwer kranker Mensch weiterleben kann, muss zunächst ein anderer Mensch - in einem anderen Land, einem anderen Krankenhaus - sterben. Er muss zu Lebzeiten seine Bereitschaft zur Organspende erklärt haben und hirntot sein. So weit die Faktenlage.

Schlagworte

ORGANSPENDE ORGANSPENDER TRANSPLANTATION TOD BIOLOGISCHER HERZ BZGA Krankenhaus Sicherheitsbeauftragter Heidelberg