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Surholt, B.; · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2012 · Heft 12 · S. 18 bis 20
Dokument
139322
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn es um Transplantationen geht, spielt unweigerlich auch der Tod eine wichtige Rolle. Denn damit ein schwer kranker Mensch weiterleben kann, muss zunächst ein anderer Mensch - in einem anderen Land, einem anderen Krankenhaus - sterben. Er muss zu Lebzeiten seine Bereitschaft zur Organspende erklärt haben und hirntot sein. So weit die Faktenlage.
Schlagworte
ORGANSPENDE
ORGANSPENDER
TRANSPLANTATION
TOD
BIOLOGISCHER
HERZ
BZGA
Krankenhaus
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg