CareLit Fachartikel
Zur Neubescheidung einer nicht bestandenen Prüfung KrPflAPrV§3, §8, § 13
PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 11 · S. 749 bis 752
Dokument
139394
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger rügt im Wesentlichen die fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschusses sowie unsachliche bzw. willkürliche Erwägungen bei der Bewertung der Prüfungsleistung durch die Fachprüfer. Der Kläger begehrt daher die Neubescheidung seiner vom Beklagten für nicht bestanden erklärten Prüfung für den Beruf des Ge-sundheitsund Krankenpflegers.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENPFLEGE
AUSBILDUNG
BEURTEILUNG
KRANKENPFLEGESCHULE
PRAXIS
BERUFE
MENSCHEN
ALTERSGRUPPEN
SCHREIBEN
ES
ZULASSUNG
ARBEIT
PflegeRecht
Neuwied