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Kein Verkauf von Zigaretten mit Aromakapsel VTabakG § 47a I und II

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 515 bis 521

Dokument
139397
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
515 bis 521
Erschienen: 2012-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn noch keine Studien vorliegen, die zeigen, dass das Menthol der Kap sei Zigarette die Gesundheitsschädlichkeit der einzelnen Zigarette weiter erhöht, sind die mit der Aromakapsel ausgestatteten Zigaretten nach den vorliegenden Erkenntnissen doch gefährlicher als Zigaretten herkömmlicher Art. Durch die Einführung von Zigaretten mit Aromakapscln wird das Rauchen attraktiver gemacht. Deshalb verstößt die Vermarktung unter anderem gegen die im Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs festgelegten Grundsätze („Framework Convention on Tobacco Control (FCTC)).…

Schlagworte

ERLASS RECHTSPRECHUNG HERSTELLUNG GESUNDHEIT STUDIE RECHT MENTHOL DEUTSCHLAND RAUCHEN WELTGESUNDHEITSORGANISATION SCHREIBEN UNTERLAGEN RAUCHER GELATINE GLYCERIN TARTRAZIN