Kein Verkauf von Zigaretten mit Aromakapsel VTabakG § 47a I und II
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 515 bis 521
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn noch keine Studien vorliegen, die zeigen, dass das Menthol der Kap sei Zigarette die Gesundheitsschädlichkeit der einzelnen Zigarette weiter erhöht, sind die mit der Aromakapsel ausgestatteten Zigaretten nach den vorliegenden Erkenntnissen doch gefährlicher als Zigaretten herkömmlicher Art. Durch die Einführung von Zigaretten mit Aromakapscln wird das Rauchen attraktiver gemacht. Deshalb verstößt die Vermarktung unter anderem gegen die im Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs festgelegten Grundsätze („Framework Convention on Tobacco Control (FCTC)).…