CareLit Fachartikel
E-Zigarette ist Arzneimittel AMG §2 1, MPG § 2 III
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 521 bis 524
Dokument
139398
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Gebot der Sachlichkeit öffentlicher Informationen lässt sich ableiten, dass rechtliche Bewertungen begründbar sein müssen und nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen. Da es sich bei E-Zigaretten um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handele, sind die geäußerten Rechtsauffassungen des nord-rhcin-wcstfälischen Gesundheitministeriums aus Dezember 2011, dass die zuständige Ministerin vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnt nicht zu beanstanden.
Schlagworte
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
HANDEL
RECHTSPRECHUNG
AUFNAHME
BEHÖRDE
WASSER
GESUNDHEIT
KAPSELN
ZULASSUNG
REGIERUNG
GESETZGEBUNG
GESETZESVOLLZUG
STÄDTE
APOTHEKEN
MENSCHEN