CareLit Fachartikel

E-Zigarette ist Arzneimittel AMG §2 1, MPG § 2 III

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 521 bis 524

Dokument
139398
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
521 bis 524
Erschienen: 2012-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Aus dem Gebot der Sachlichkeit öffentlicher Informationen lässt sich ableiten, dass rechtliche Bewertungen begründbar sein müssen und nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen. Da es sich bei E-Zigaretten um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handele, sind die geäußerten Rechtsauffassungen des nord-rhcin-wcstfälischen Gesundheitministeriums aus Dezember 2011, dass die zuständige Ministerin vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnt nicht zu beanstanden.

Schlagworte

WIRKUNG ARZNEIMITTEL HANDEL RECHTSPRECHUNG AUFNAHME BEHÖRDE WASSER GESUNDHEIT KAPSELN ZULASSUNG REGIERUNG GESETZGEBUNG GESETZESVOLLZUG STÄDTE APOTHEKEN MENSCHEN