Das ärztliche Gutachten: gerichtliche Sachverhaltsermittlung und gutachterliche Feststellungen
Schickedanz, E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 12 · S. 706 bis 709
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Arbeit des Sozialrichters heißt dies konkret Folgendes: Wenn eine Klage eingeht, die auf einem medizinisch zu beurteilenden Sachverhalt beruht und deren Entscheidung von der Würdigung dieses speziellen Sachverhalts abhängen dürfte, dann werde ich zunächst lesen, was der Kläger vorbringt; leider ist aber eine den mit der Klage verfolgten Anspruch näher darlegende Klagebegründung keine gesetzliche Pflichtvoraussetzung für die Wirksamkeit der Klage, nach §92 SGG »sollen« Begründungstatsachen und Beweismittel angegeben werden, nicht »müssen«. 3 Also werde ich die Klageerwiderung des Versicherungsträgers abwa…