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Das ärztliche Gutachten: gerichtliche Sachverhaltsermittlung und gutachterliche Feststellungen

Schickedanz, E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 12 · S. 706 bis 709

Dokument
139411
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Schickedanz, E.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
706 bis 709
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Für die Arbeit des Sozialrichters heißt dies konkret Folgendes: Wenn eine Klage eingeht, die auf einem medizinisch zu beurteilenden Sachverhalt beruht und deren Entscheidung von der Würdigung dieses speziellen Sachverhalts abhängen dürfte, dann werde ich zunächst lesen, was der Kläger vorbringt; leider ist aber eine den mit der Klage verfolgten Anspruch näher darlegende Klagebegründung keine gesetzliche Pflichtvoraussetzung für die Wirksamkeit der Klage, nach §92 SGG »sollen« Begründungstatsachen und Beweismittel angegeben werden, nicht »müssen«. 3 Also werde ich die Klageerwiderung des Versicherungsträgers abwa…

Schlagworte

PFLEGERECHT GUTACHTEN GERICHT BERICHT ENTSCHEIDUNG DOKUMENTATION ARBEIT UNTERLAGEN FEUERWEHR ZEIT PERSONEN SCHADENSERSATZ ULTRASCHALL ES ROLLE FRAUEN