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Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer; Nichtbearbeitung durch Sozialgericht über Dauer von 30 Monaten; Rechtsschutzinteresse/ Wiederholungsgefa…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 12 · S. 710 bis 711

Dokument
139412
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
710 bis 711
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Beschwerdeführerin begehrte gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger die Gewährung von Rente wegen Berufsund wegen Erwerbsunfähigkeit. Nachdem der Rentenversicherungsträger ihr eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gewährt, aber den Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit abgelehnt hatte, erhob sie am 12. 9. 2003 Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG RENTE ERWERBSUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFÄHIGKEIT PERSONAL GERICHT ES SCHREIBEN GEWALT ZEIT VERHALTEN BEURTEILUNG ZFSH/SGB Starnberg