CareLit Fachartikel
Absehen von Anhörung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Aufhebungsund Erstattungsbescheides; Anrechnung von Einkommen; Begründungspflicht; Nichtigkeit
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 12 · S. 719 bis 722
Dokument
139415
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1979 geborene Klägerin ist alleinerziehende Mutter zweier in den Jahren 2000 bzw. 2004 geborenen Töchter. Sie steht mit ihren Kindern seit März 2007 im Leistungsbezug nach dem SGB II bei dem Beklagten. Auf einen Fortzahlungs-antrag vom 3-9.2008 hin gewährte der Beklagte durch Bescheid vom 5-9.2008 Leistungen vom 3-9.2008 bis 28.2.2009 in Höhe von 915,17 Euro monatlich. Am 7.11.2008 wurde dem Beklagten ein Arbeitsvertrag vorgelegt, wonach die Klägerin ab 1.12.2008 als Büro-/Rcinigungshilfe für monatlich brutto 870 Euro beschäftigt sein sollte.
Schlagworte
URTEIL
ERLASS
BEITRÄGE
RECHTSPRECHUNG
BEHÖRDE
SOZIALGESETZBUCH
EINKOMMEN
HÖHE
SCHREIBEN
ES
ARBEITSLEISTUNG
RENTEN
LEBEN
GESUNDHEIT
STEUERN
ARBEITSFÖRDERUNG