CareLit Fachartikel

Absehen von Anhörung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Aufhebungsund Erstattungsbescheides; Anrechnung von Einkommen; Begründungspflicht; Nichtigkeit

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 12 · S. 719 bis 722

Dokument
139415
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
719 bis 722
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die 1979 geborene Klägerin ist alleinerziehende Mutter zweier in den Jahren 2000 bzw. 2004 geborenen Töchter. Sie steht mit ihren Kindern seit März 2007 im Leistungsbezug nach dem SGB II bei dem Beklagten. Auf einen Fortzahlungs-antrag vom 3-9.2008 hin gewährte der Beklagte durch Bescheid vom 5-9.2008 Leistungen vom 3-9.2008 bis 28.2.2009 in Höhe von 915,17 Euro monatlich. Am 7.11.2008 wurde dem Beklagten ein Arbeitsvertrag vorgelegt, wonach die Klägerin ab 1.12.2008 als Büro-/Rcinigungshilfe für monatlich brutto 870 Euro beschäftigt sein sollte.

Schlagworte

URTEIL ERLASS BEITRÄGE RECHTSPRECHUNG BEHÖRDE SOZIALGESETZBUCH EINKOMMEN HÖHE SCHREIBEN ES ARBEITSLEISTUNG RENTEN LEBEN GESUNDHEIT STEUERN ARBEITSFÖRDERUNG