Die Umsetzung der RiLiBAK aus Sicht der zuständigen Behörde
Hentschke, D.; Kolanowski-Albrecht, M.; · Medizintechnik, Köln · 2012 · Heft 12 · S. 210 bis 213
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 4a der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) beschreibt die Anforderungen an die Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien. Untersetzt werden diese in der aktuellen Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiüBÄKj. Die Überwachung dieser Qualitätssicherung wird durch in den jeweiligen Bundesländern zuständige Behörden durchgeführt. In Sachsen ist dies der Staatsbetrieb für Messund Eichwesen (SMEj, zu dessen hoheitlichen Kernaufgaben neben dem Vollzug des Eichgesetzes sowie des Einheitenund Zeitgesetzes auch die Überwachung von Betreibe…