Ethikkommissionen in Niedersachsen
Schumacher, M.; · Impulse, Hannover · 2012 · Heft 12 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgabe von Ethikkommissionen ist es, die ethische Unbedenklichkeit von Forschungsvorhaben am Menschen zu prüfen. Sie dienen damit in erster Linie der Wahrung der Interessen und Rechte beteiligter Probandinnen und Probanden, aber auch dem Schutz von Forscherinnen und Forschern vor unabsichtlichen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen. Die Arbeit von Ethikkommissionen kann je nach Forschungsbereich bundesund landesrechtlichen als auch standesrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen ist bei bestimmten Förderungsverfahren die Vorlage eines zustimmenden Votums bei Antragstell…