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Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderungsrente nach TVöD/TV-L

Feldmann, C.; Rambach, P. H. M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 12 · S. 671 bis 682

Dokument
139537
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Feldmann, C.; Rambach, P. H. M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
671 bis 682
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das Vorliegen einer Erwerbsminderung hat nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht automatisch Auswirkungen auf den Bestand oder Vollzug eines Arbeitsverhältnisses. Allerdings kann sowohl in Tarifverträgen als auch in Arbeitsverträgen eine dahingehende Regelung getroffen werden. Nach der Rechtsprechung des BAG beschränken Regelungen, die unabhängig vom Willen des Arbeitnehmers zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, diesen zwar in seiner arbeitsplatzbezogenen Berufswahlfreiheit1. Denn Art. 12 Abs. 1 GG schützt den Einzelnen nicht nur darin, eine konkrete Beschäftigungsmöglic…

Schlagworte

ARBEITNEHMER TVÖD ARBEITGEBER RENTE ZEIT ARBEITSPLATZ VERZÖGERUNG MENSCHEN RECHTSPRECHUNG FREIHEIT WAHRNEHMUNG LEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS BERLIN KRANKHEIT