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Arbeitskampfrecht - Wechsel in OT-Mitglied-schaft - SchadensersatzGG Art. 9 Abs. 3; TVG §3; BGB §823 Abs.1, §§26, 31

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 12 · S. 694 bis 698

Dokument
139540
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
694 bis 698
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Da ein kurzzeitiger Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbands von einer Mitgliedschaft mit Tarif bindung in eine OT-Mitgliedschaft während laufender Tarif Verhandlungen ungeachtet der vereinsrechtlichen Zulässigkeit die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie beeinträchtigt, muss die Gewerkschaft prüfen können, ob sich hierdurch die Verhandlungssituation und die Rahmenbedingungen für den geplanten Tarifabschluss wesentlich geändert haben. Andernfalls ist der erfolgte Statuswechsel tarifrechtlich wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. §134 BGB unwirksam.

Schlagworte

GEWERKSCHAFT UNTERNEHMEN ARBEITGEBER RECHT ENTSCHEIDUNG GESCHÄFTSFÜHRER SCHADENSERSATZ ES VERHALTEN DRUCK PAPIER SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ZEIT LIEBE KUNST