Arbeitskampfrecht - Wechsel in OT-Mitglied-schaft - SchadensersatzGG Art. 9 Abs. 3; TVG §3; BGB §823 Abs.1, §§26, 31
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 12 · S. 694 bis 698
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da ein kurzzeitiger Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbands von einer Mitgliedschaft mit Tarif bindung in eine OT-Mitgliedschaft während laufender Tarif Verhandlungen ungeachtet der vereinsrechtlichen Zulässigkeit die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie beeinträchtigt, muss die Gewerkschaft prüfen können, ob sich hierdurch die Verhandlungssituation und die Rahmenbedingungen für den geplanten Tarifabschluss wesentlich geändert haben. Andernfalls ist der erfolgte Statuswechsel tarifrechtlich wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. §134 BGB unwirksam.