Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung zum Zwecke der Mitgliederwerbung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 12 · S. 698 bis 699
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieses Freiheitsrecht gewährleistet für jedermann und für alle Berufe das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Das umfasst auch den Schutz der Koalition als solcher und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen. Dazu zählen auch Betätigungen, die auf andere Weise als durch den Abschluss von Tarifverträgen diesem Zweck dienen sollen. Dass einer Koalition die für eine Qualifizierung als Gewerkschaft erforderliche Verbandsmacht und Durchsetzungsfähigkeit und damit die Tariffähigkeit fehlt,…