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Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Inbe-zugnahme eines Haustarifvertrages - Eingruppierung einer stellvertretenden Stationsschwester - Unterstellung von Pflegepersonen - Fallgrup…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 12 · S. 707 bis 711

Dokument
139543
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
707 bis 711
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl., Mitglied der GEW, ist ausgebildete Kinderkrankenschwester und seit 1983 bei der Bekl. und ihrer Rechtsvorgängerin, dem Land Sachsen-Anhalt, im Universitätsklinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschäftigt. In der Zeit vom 23.12.1996 bis 24.1.2002 war ihr die Tätigkeit einer stellvertretenden Stationsschwester aufgrund ausdrücklicher Anordnung übertragen worden und innerhalb dieses Zeitraums vom 1.3.1998 bis 31.10.1998 befristet die einer Stationsschwester. In dem letzten, mit dem Land Sachsen-Anhalt am 25.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag heißt es ua.:

Schlagworte

VERGÜTUNG TARIFVERTRAG ARBEITGEBER BAT TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG PFLEGEPERSONEN SCHULD BEURTEILUNG ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ES DIENSTANWEISUNGEN FAKULTÄT SCHREIBEN GEWERKSCHAFTEN