Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Inbe-zugnahme eines Haustarifvertrages - Eingruppierung einer stellvertretenden Stationsschwester - Unterstellung von Pflegepersonen - Fallgrup…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 12 · S. 707 bis 711
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl., Mitglied der GEW, ist ausgebildete Kinderkrankenschwester und seit 1983 bei der Bekl. und ihrer Rechtsvorgängerin, dem Land Sachsen-Anhalt, im Universitätsklinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschäftigt. In der Zeit vom 23.12.1996 bis 24.1.2002 war ihr die Tätigkeit einer stellvertretenden Stationsschwester aufgrund ausdrücklicher Anordnung übertragen worden und innerhalb dieses Zeitraums vom 1.3.1998 bis 31.10.1998 befristet die einer Stationsschwester. In dem letzten, mit dem Land Sachsen-Anhalt am 25.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag heißt es ua.: