Unzulässigkeit der Werbung für „GinkgoBiloba Kapseln HCV
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 259 bis 266
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger hat geltend gemacht, es handele sich bei den Werbeaussagen der Beklagten um gcsundheitsbc/ogcnc Angaben gem. Art. 13 Abs. 1 lit. a) der Health-Claims-Vcrordnung (im Folgenden: HCV). Deren Verwendung sei schon deswegen unzulässig, weil die nach Art. 13 HCV zu verabschiedende Liste noch nicht existent sei. Die Beklagte könne sich auch nicht auf die Übergangsbestimmung des Art. 28 Abs. 5 HCV berufen, da die Pflicht-Hinweise nach Art. 10 Abs. 2 lit. a) HCV fehlten, so dass die Werbung von vornherein nicht den Bestimmungen der HCV entspreche. Auch sei nicht ersichtlich, dass das Mittel seiner Zusammensetzu…