CareLit Fachartikel
Ausbildung und Auf gaben des Desinfektors
Rienow, G. P.; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1977 · Heft 2 · S. 79 bis 80
Dokument
139636
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschäftigung von Desinfektoren beim Gesundheitsamt oder bei den Kreisen und Gemeinden oder anderen Einrichtungen gründet auf Paragraph 21 der III. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 30. März 1935. Danach hat das Gesundheitsamt auf einen hinreichenden Bestand an Desinfektoren in seinem Bezirk zu achten. Die Desinfektoren unterstehen in fachlicher Hinsicht den Gesundheitsämtern. Sie sollen alle drei Jahre an Fortbildungslehrgängen teilnehmen.
Schlagworte
UNTERRICHT
GESUNDHEITSAMT
AUSBILDUNG
FACHSCHULE
FORTBILDUNG
HAMBURG
ZULASSUNG
EIGNUNG
BERLIN
SCHULEN
IMMUNITÄT
BERUFSAUSÜBUNG
DESINFEKTIONSMITTEL
GESUNDHEITSWESEN
Krankenhaus Umschau
Kulmbach