Gemeinschaftsapotheken für Krankenhäuser verschiedener Träger sollten erlaubt werden!
Weissenböck, H.; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1977 · Heft 8 · S. 652 bis 657
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit einer Novelle zum Apothekengesetz wollte die Bundesregierung den Krankenhäusern, die über keine eigene Apotheke verfügen, die Möglichkeit einräumen, bei einer benachbarten Krankenhausapotheke preiswert den eigenen Medikamentenbedarf zu decken. Die Novelle scheiterte am Nein des Bundesrates. Nunmehr müssen die Krankenhäuser ohne eigene Apotheke, immerhin 3160 an der Zahl, weiterhin bei der nächstgelegenen Apotheke der Versandapotheke einkaufen und dies unter erheblich höheren Kosten. Denn der Apotheker ist Einzelhändler und berechnet zu seinem Einkaufspreis noch den Aufschlag der Arzneimitteltaxe, der -je nac…