CareLit Fachartikel

Die Kirchen dürfen Mitarbeiterstreiks weiterhin verbieten

Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 10

Dokument
139735
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
10
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Recht der evangelischen Kirche von Westfalen und ihrer diakonischen Einrichtungen, die eigenen Angelegenheiten zu ordnen und zu verwalten, sei funktional auf die Verwirklichung der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bezogen, so das BAC. Sein Schutzbereich umfasse auch die Entscheidung, die Arbeitsbedingungen der in der Diakonie beschäftigten Arbeitnehmer nicht mit Gewerkschaften durch Tarifvertrage zu regeln, sondern entsprechend ihrem religiösen Bekenntnis einem eigenständigen, am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichteten Arbeitsrechtsregeiungs-verfahren zu überantworten. Das schließe die Bef…

Schlagworte

KIRCHE URTEIL KULTUR ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER GEWERKSCHAFTEN MENSCHEN PRAXIS PERSONALENTWICKLUNG Altenheim Hannover