Ärztliche Verpflichtung verbindlich klarstellen
Bölicke, C.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 24 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeeinrichtungen mit der entsprechenden Situation pflegedürftiger Menschen, die zu Hause versorgt werden, zeichnet sich teilweise ein anderes Bild ab. So stellt sich die allgemeinmedizinische Versorgung von Heimbewohnern besser dar als in der Vergleichsgruppe, ebenso wie die mit Neurologen und Psychiatern sowie die urologische Facharztbehandlung von Männern. Keine Unterschiede in der medizinischen Versorgung in Heimen zur Vergleichsgruppe finden sich bei HNO-Ärzten, Hautärzten und Gynäkologen. Eine schlechtere medizinische Versorgung von Heimbewohnern zeigt sich lediglich bei Augenärzten und Orthopäden.