CareLit Fachartikel

Ärztliche Verpflichtung verbindlich klarstellen

Bölicke, C.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 24 bis 26

Dokument
139738
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Bölicke, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
24 bis 26
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Pflegeeinrichtungen mit der entsprechenden Situation pflegedürftiger Menschen, die zu Hause versorgt werden, zeichnet sich teilweise ein anderes Bild ab. So stellt sich die allgemeinmedizinische Versorgung von Heimbewohnern besser dar als in der Vergleichsgruppe, ebenso wie die mit Neurologen und Psychiatern sowie die urologische Facharztbehandlung von Männern. Keine Unterschiede in der medizinischen Versorgung in Heimen zur Vergleichsgruppe finden sich bei HNO-Ärzten, Hautärzten und Gynäkologen. Eine schlechtere medizinische Versorgung von Heimbewohnern zeigt sich lediglich bei Augenärzten und Orthopäden.

Schlagworte

BAGFW MEDIZINISCHE VERSORGUNG DOKUMENTATION ALTENHEIM FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE PFLEGEDOKUMENTATION ES MENSCHEN NEUROLOGEN ORTHOPÄDEN ARBEITSBELASTUNG PRAXIS LITERATUR POLITIK PFLEGEHEIME INTERNET