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Gemeinnützige Einrichtungen dürfen auch Gewinne anstreben

Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
139740
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Interesse an einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals ist in der Rechtsprechung des BSG als schützenswerl anerkannt. Ein Verbot einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung verstößt gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung hängt nach der Ansicht der BSG-Richter jedoch davon ab, dass der Einrichtungsträger seinem Status nach mit Gewinnerzie-lungsabsicht tätig werden könne. So stellen die Richter die Frage, inwieweit die Gemeinnützigkeit eines Trägers seiner Absicht, Gewinne zu erzielen, Grenzen setzt und eine Eigenkapitalverzinsung bei gemeinnü…

Schlagworte

EINRICHTUNG FINANZIERUNG ALTENHEIM VERGÜTUNG VORSCHRIFTEN BETRIEB ES RECHTSPRECHUNG INVESTITIONEN SICHERHEIT Hannover