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BAC bestätigt Streikverbot in Diakonie und Caritas

Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
139741
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Im August 2008 hatte die Gewerkschaft ver.di den Verband der Diakonischen Dienstgeber vergeblich zu Tarifverhandlungcn aufgefordert. Daraufhin rief ver.di die Mitarbeiter in Diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu Aktionen und Warnstreiks auf. Darin sahen die Evangelische Kirche von Westfalen und ihr Diakonisches Werk, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., sowie einzelne diakonische Träger einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Sie reichten deshalb im September 2009 vor dem Arbeitsgericht (AG) Bielefeld Klage gegen die Streikaufrufe von ver.di ein.

Schlagworte

KIRCHE MITARBEITER ARBEITSRECHT ALTENHEIM GEWERKSCHAFT URTEIL GEWERKSCHAFTEN ES LESEN SOFTWARE TELEFON TELEFAX INTERNET Hannover