Selbstbestimmung und Qualitätsprüfung sind kein Widerspruch
PICK, P.; · Pro Alter, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 20 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflege soll in gesicherter Qualität stattfinden. Dieser Anspruch eint alle Beteiligten im pflegerischen Versorgungssystem - die Einrichtungsträger, das Pflegepersonal, die MDK-Mit-arbeiterlnnen und die Vertreterinnen der Pflegekassen. Das Pflege-Versicherungsgesetz hat den Grundsatz der Qualitätsentwicklung kodifiziert und verpflichtet die Leistungsanbieter zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Pflegeleistungen. Die Qualität der pflegerischen Leistung ist durch den MDK zu prüfen. Dies setzt voraus, dass Maßstäbe existieren, an denen die Erfüllung der Qualitätsforderung gemessen werden kann. Zuglei…