CareLit Fachartikel
Zur Reichweite des nachwirkenden Schutzes schwerbehinderter Menschen gemäß §116 Abs.1 Halbsatz 2 SGB IX
Chojetzki, U.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2013 · Heft 1 · S. 7 bis 12
Dokument
139784
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DerTeil2desSCB IX (§§68ff.) enthält mit den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen das ehemals im Schwerbehindertengesetz geregelte Schwerbehindertenrecht. In §116 Abs.1 SGB IX ist normiert, dass die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 SGB IX nicht angewendet werden; wenn sich der Grad der Behinderung (GdB) auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.
Schlagworte
URTEIL
WIRKUNG
VORSCHRIFTEN
RENTE
RENTENVERSICHERUNG
ARBEITSZEIT
MENSCHEN
RENTEN
BERLIN
ZEIT
LITERATUR
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLOSIGKEIT
ARBEITSPLATZ
REHABILITATION
VERHALTEN