Neuermittlung des Regelbedarfs für Alleinstehende verfassungsgemäß; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; transparentes und sachgerechtes Verfahren bei Bemessung des Regelbedarfs…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2013 · Heft 1 · S. 37 bis 48
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Jahr 1958 geborene erwerbsfähige Klägerin lebt allein in einer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis. Sie verfügt weder über Einkommen noch über Vermögen und bezieht seit dem 1.1.2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Aufgaben nach dem SGB II nahmen bis zum 31.12.2011 die Agentur für Arbeit W (AA) und der Rhein-Neckar-Kreis getrennt wahr, seit dem 1.1.2012 das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis (im Folgenden: Beklagter) als gemeinsame Einrichtung. Auf den Fortzahlungsantrag der Klägerin bewilligte die AA eine Regelleistung in Höhe von monatlich 359 Euro für die Zeit vom 1.11.2010 bis zum 30.4.2011 (…