Wohnungserstausstattung für SGB-II-Leistungsberechtigten; Anschaffung eines Jugendbettes im Austausch für Kinderbett; kein Anspruch auf Kostenübernahme; Bestandteil des Regelbedar…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2013 · Heft 1 · S. 49 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 2007 geborene Kläger lebt gemeinsam mit seiner 1971 geborenen, alleinerziehenden Mutter in einem Haushalt. Beide beziehen laufend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), wobei dem Kläger für den Bewilligungsabschnitt 1.11.2010 bis 30.4.2011 Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 49,38 Euro (November 2010), 116,38 Euro (Dezember 2010) bzw. 121,55 Euro (Januar bis April 2011) unter Anrechnung von Einkommen aus Kindergeld und Unterhaltszahlungen bzw. ab Dezember 2010 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bewilligt worden waren (Bescheid vom 18.10.2010, Änderungs…