Elternunterhalt; fehlende unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit schließt Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger aus; Versäumnisse des Sozialhilfeträgers hinsichtlich der Aufrechterh…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2013 · Heft 1 · S. 55 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
VeranLasst das Sozialamt, dass ein Hilfebedürftiger bei einer nach Ehescheidung aus dem Vorsorgeunterhalt aufgebauten Lebensversicherung auf Rentenbasis das Kapitalwahlrecht ausübt, um eine Rückzahlung der zuvor darlehensweise gewährten Hilfen zu bewirken, kann sich dies nicht zulasten eines seinen Eltern unterhaltspflichtigen Kindes auswirken. Entsprechendes gilt, wenn der Betreuer oder eine Sozialbehörde es versäumt, nach Beendigung der Erwerbstätigkeit in einer Behinderteneinrichtung auf eine Beibehaltung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung hinzuwirken, sodass bei Eintr…