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Elternunterhalt; fehlende unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit schließt Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger aus; Versäumnisse des Sozialhilfeträgers hinsichtlich der Aufrechterh…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2013 · Heft 1 · S. 55 bis 60

Dokument
139791
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
55 bis 60
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

VeranLasst das Sozialamt, dass ein Hilfebedürftiger bei einer nach Ehescheidung aus dem Vorsorgeunterhalt aufgebauten Lebensversicherung auf Rentenbasis das Kapitalwahlrecht ausübt, um eine Rückzahlung der zuvor darlehensweise gewährten Hilfen zu bewirken, kann sich dies nicht zulasten eines seinen Eltern unterhaltspflichtigen Kindes auswirken. Entsprechendes gilt, wenn der Betreuer oder eine Sozialbehörde es versäumt, nach Beendigung der Erwerbstätigkeit in einer Behinderteneinrichtung auf eine Beibehaltung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung hinzuwirken, sodass bei Eintr…

Schlagworte

ZEIT BEDARFSPLANUNG PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGEGELD URTEIL KRANKENVERSICHERUNG EHESCHEIDUNG ELTERN HÖHE SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG DEUTSCHLAND STEUERN LEBEN PERSONEN