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Entzug der Erlaubnis zur Kindertagespflege; maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme; persönliche Eignung für Kindertagespflege; volle Erwerbsminderu…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2013 · Heft 1 · S. 60 bis 64

Dokument
139792
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
60 bis 64
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist Mutter von fünf Kindern; sie bezieht Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist ausgebildete Altenpflegerin und Hauswirtschafterin und seit Anfang 2007 in der Kindertages pflege tätig. Mit Bescheid des Landratsamtes Berchdesgadener Land vom 26.1.2009 wurde ihr widerruflich die bis zum 6.7.2012 befristete Erlaubnis erteilt, bis zu fünf Kinder als Tagespflegekinder aufzunehmen und zu betreuen. In Ziff. 2 des Bescheides ist ausdrücklich bestimmt, dass die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden kann, wenn das Kindeswohl dies erfordert.

Schlagworte

TAGESPFLEGE URTEIL BEHÖRDE RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG ENTZUG BEURTEILUNG EIGNUNG ALTENPFLEGE ZEIT KLEIDUNG KIND SCHREIBEN RISIKO VERHALTEN REHABILITATION