CareLit Fachartikel
Entzug der Erlaubnis zur Kindertagespflege; maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme; persönliche Eignung für Kindertagespflege; volle Erwerbsminderu…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2013 · Heft 1 · S. 60 bis 64
Dokument
139792
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Mutter von fünf Kindern; sie bezieht Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist ausgebildete Altenpflegerin und Hauswirtschafterin und seit Anfang 2007 in der Kindertages pflege tätig. Mit Bescheid des Landratsamtes Berchdesgadener Land vom 26.1.2009 wurde ihr widerruflich die bis zum 6.7.2012 befristete Erlaubnis erteilt, bis zu fünf Kinder als Tagespflegekinder aufzunehmen und zu betreuen. In Ziff. 2 des Bescheides ist ausdrücklich bestimmt, dass die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden kann, wenn das Kindeswohl dies erfordert.
Schlagworte
TAGESPFLEGE
URTEIL
BEHÖRDE
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
ENTZUG
BEURTEILUNG
EIGNUNG
ALTENPFLEGE
ZEIT
KLEIDUNG
KIND
SCHREIBEN
RISIKO
VERHALTEN
REHABILITATION