Kündigung wegen einer Ohrfeige gegen eine Bewohnerin LAG Schleswig-Holstein vom 26.9.2012 (3 Sa 178/12)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 20 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung mit dem Vorwurf, der Kläger habe eine Heimbewohnerin geohrfeigt, ferner über die Vergütung von Überstunden. Der Kläger ist seit dem 1. Januar 2011 bei derp Beklagten als Heimleiter beschäftigt. In seinem Lohn ist eine monatliche Pauschale für Nachtbereitschaftsdienste in Höhe von 110,- Euro enthalten. Vereinbart ist laut Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf Basis einer Fünf-Tage-Woche. Mehrarbeit bis zu 10 Stunden monatlich sollten mit der Vergütung abgegolten sein. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag sechs Wochen…