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Beharrlicher Verstoß gegen das Rauchverbot LG Freiburg vom 5.7.2012 (3 S 48/12)

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 32 bis 35

Dokument
139800
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger betreibt ein Pflegeheim, in das die beklagten Eheleute im April 2005 in einzogen. Sie bewohnen im ersten Obergeschoss gemeinsam ein Doppelzimmer. Im März 2010 wurden die beiden Heimverträge erneuert, wobei die Beklagten bei Vertragsschluss jeweils durch ihre Betreuerin vertreten wurden.

Schlagworte

BETREIBER HEIMBEWOHNER KRANKENZIMMER PFLEGEHEIM HEIMVERTRAG KÜNDIGUNG EHELEUTE SCHREIBEN RAUCHEN VERHALTEN LÖSUNGEN PATIENTEN ES ESSEN VERTRÄGE PERSONEN