CareLit Fachartikel
Beharrlicher Verstoß gegen das Rauchverbot LG Freiburg vom 5.7.2012 (3 S 48/12)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 32 bis 35
Dokument
139800
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger betreibt ein Pflegeheim, in das die beklagten Eheleute im April 2005 in einzogen. Sie bewohnen im ersten Obergeschoss gemeinsam ein Doppelzimmer. Im März 2010 wurden die beiden Heimverträge erneuert, wobei die Beklagten bei Vertragsschluss jeweils durch ihre Betreuerin vertreten wurden.
Schlagworte
BETREIBER
HEIMBEWOHNER
KRANKENZIMMER
PFLEGEHEIM
HEIMVERTRAG
KÜNDIGUNG
Beklagten
Wurden
Kläger
Betreibt
Eheleute
April
Einzogen
Bewohnen
Ersten
Obergeschoss