Glücksspiel: (K)ein Markt wie jeder andere
Walter-Hamann, R.; · Neue Caritas, Freiburg · 2013 · Heft 1 · S. 9 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
IM SEPTEMBER 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland mit dem Unionsrecht unvereinbar sei. Das mit dem Monopol verbundene Ziel des Spielerschutzes werde, so die Begründung, nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt, da insbesondere das gewerbliche Automatenspiel trotz der hohen Suchtgefahren nicht als Glücksspiel erfasst und entsprechend reguliert sei. Mit dieser Argumentation hat der EuGH, wenn auch aus anderer Perspektive, eine langjährige Forderung von Suchtexpert(inn)en und Suchthilfeverbänden nach einer konsistenten Gesamtko…