Das Hessische Gesetz über Betreuungsund Pflegeleistungen Ein kritischer Überblick (1. Teil)
Bachern, J.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 12 · S. 759 bis 769
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 21. 03. 2012 ist das Hessische Gesetz über Betreuungsund Pflegeleistungen (HGBP)2 in Kraft getreten und hat das Heimgesetz des Bundes3 abgelöst. Hessen ist das vorletzte Bundesland, das seine ihm durch die Föderalismusreform I im Jahre 2006 zugewachsene neue Gesetzgebungskompetenz4 nutzt. Nur Thüringen hat nun noch kein Landesheimgesetz. Nachdem das LHeimG in Baden-Württemberg bereits zum 01. 07. 2008 als erstes Landesheimgesetz überhaupt in Kraft getreten ist und zunächst Bayern und Nordrhein-Westfalen mit gegenüber dem HeimG umfangreichen Änderungen schnell nachzogen, hatte Hessen also beinahe vier Jahre la…