Zur Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einem evangelischen Krankenhaus BGB§ 241 Abs. 2, § 615 Satz 1;GewO§ 106 Satz 1;AGG§ 7 Abs. 1 Satz 1§ 3 Abs. 1 und Abs. 2…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 12 · S. 781 bis 791
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall war die Klägerin im Krankenhaus der Beklagten tätig. Nach Elternzeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit teilte die Klägerin gegenüber der Beklagten mit, dass sie zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit bereit sei. Darüber hinaus erklärte sie, dass sie entgegen der arbeitsvertraglichen Regelung während der Arbeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wolle. Die Beklagte wies unter Bezugnahme auf die konfessionelle Trägerschaft der Evangelischen Kirche und die arbeitsvertragliche Kleiderordnung darauf hin, dass das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeitszeit untersagt sei. Die unter…