CareLit Fachartikel

Zur Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einem evangelischen Krankenhaus BGB§ 241 Abs. 2, § 615 Satz 1;GewO§ 106 Satz 1;AGG§ 7 Abs. 1 Satz 1§ 3 Abs. 1 und Abs. 2…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 12 · S. 781 bis 791

Dokument
139961
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
781 bis 791
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall war die Klägerin im Krankenhaus der Beklagten tätig. Nach Elternzeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit teilte die Klägerin gegenüber der Beklagten mit, dass sie zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit bereit sei. Darüber hinaus erklärte sie, dass sie entgegen der arbeitsvertraglichen Regelung während der Arbeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wolle. Die Beklagte wies unter Bezugnahme auf die konfessionelle Trägerschaft der Evangelischen Kirche und die arbeitsvertragliche Kleiderordnung darauf hin, dass das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeitszeit untersagt sei. Die unter…

Schlagworte

KIRCHE URTEIL ARBEITSZEIT KRANKENHAUS MITARBEITER ARBEITGEBER TRAGEN VERHALTEN ARBEIT ARBEITSLEISTUNG HÖHE DEUTSCHLAND ES RICHTLINIE SEELSORGE SCHUTZKLEIDUNG