CareLit Fachartikel

Zum Schadensersatzanspruch wegen wiederholten Sturzereignissen BGB § 823 Abs. 1, § 1906 Abs. 4

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 12 · S. 800 bis 804

Dokument
139964
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
800 bis 804
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bei sturzgefährdeten Patienten ist anerkannt, dass dem Krankenhausträger im Rahmen seiner vertraglichen Obhutspflicht obliegt, diesen Patienten zu überwachen und ihn vor krankheitsbedingten Selbstgefährdungen und Selbstschädigungen (hier Sturz) zu schützen. Umfang und Ausmap der dem Krankenhaus obliegenden Pflege und Betreuung richten sich insoweit in erster Linie nach dem jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten. Konkret und aus Sicht (der Klinik) ex ante kommt es darauf an, ob im Einzelfall wegen der Verfassung des Patienten damit gerechnet werden muss, dass sich der (sturzgefährdete)Patient ohne eine beson…

Schlagworte

FIXIERUNG PATIENT STURZ URTEIL KRANKENHAUS BETREUUNG PATIENTEN GESUNDHEITSZUSTAND LEISTUNG KRANKENHÄUSER PFLEGEHEIME SCHADENSERSATZ HÜFTE VERWIRRTHEIT REKONVALESZENZ RECHTSPRECHUNG