CareLit Fachartikel
Zur NichtVerhinderung einer freiverantwortlich begangenen Selbsttötung in einer psychiatrischen Klinik StCB§ 211, § 212
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 12 · S. 805 bis 808
Dokument
139965
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer als zuständiger Arzt einer psychiatrischen Klinik nichts zur Verhinderung einer freiverantwortlich begangenen Selbsttötung unternimmt, macht sich nicht strafbar, auch wenn der betreffende Patient wegen Suizidgefahr überwiesen wurde.
Schlagworte
SUIZID
TOD
PATIENT
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
Freiverantwortlich
Begangenen
Selbsttötung
Psychiatrischen
Klinik
Zuständiger
Nichts
Verhinderung
Unternimmt
Macht