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Folgen für das Risikomanagement

Bauer, H.; Schmidt, S.; Riedel, R.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 12 bis 13

Dokument
139974
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Bauer, H.; Schmidt, S.; Riedel, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 2013-01-07 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Sowohl der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt als auch der Vertrag zwischen Patient und anderen Angehörigen der Heilberufe werden gesetzlich geregelt und neu in das BGB aufgenommen. Auch die Aufklärungsund Informationspflicht des Arztes wird in Art und Umfang sowie hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen dezi-diert geregelt. Dazu zählen beispielsweise erforderliche Untersuchungen im Rahmen der diagnostischen Abklärung, die Darlegung möglicher Therapieverfahren sowie der Vor-und Nachteile von Therapiealternativen.

Schlagworte

ZIEL RECHT BEHANDLUNGSFEHLER KRANKENHAUS PATIENT POLITIK KRANKENHÄUSER ARZTPRAXEN CHIRURGIE PATIENTEN RECHTSPRECHUNG HEILBERUFE SICHERHEIT LEITLINIEN MORBIDITÄT PATIENTENSICHERHEIT