CareLit Fachartikel
Der Markt schrumpft weiter
Pohl, D.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 16 bis 18
Dokument
139976
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung will Ärztinnen und Ärzten ohne ausreichende Berufshaftpflichtversicherung notfalls die Zulassung entziehen. Nur so könnten auch größere Schadensersatzzahlungen an Patienten umfassend erfüllt werden. Bislang sind Ärzte über das Standesrecht und zum Teil durch landesrechtliche Regelungen bereits dazu verpflichtet, doch im Einzelfall bestehen Lücken. Durch das Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte, das in den nächsten Wochen in Kraft tritt, wird nun gesetzlich eine Police vorgeschrieben, leider jedoch keine Mindestsumme genannt.
Schlagworte
HAFTPFLICHT
FACHARZT
GEBURTSHILFE
VERSICHERUNGSSCHUTZ
HILFE
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
HÖHE
BUNDESREGIERUNG
ZULASSUNG
PATIENTEN
PATIENTENRECHTE
DRUCK
GESELLSCHAFTEN
RISIKO
VERTRÄGE
VERSTÄNDNIS