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Der Markt schrumpft weiter

Pohl, D.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 16 bis 18

Dokument
139976
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Pohl, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
16 bis 18
Erschienen: 2013-01-07 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Die Bundesregierung will Ärztinnen und Ärzten ohne ausreichende Berufshaftpflichtversicherung notfalls die Zulassung entziehen. Nur so könnten auch größere Schadensersatzzahlungen an Patienten umfassend erfüllt werden. Bislang sind Ärzte über das Standesrecht und zum Teil durch landesrechtliche Regelungen bereits dazu verpflichtet, doch im Einzelfall bestehen Lücken. Durch das Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte, das in den nächsten Wochen in Kraft tritt, wird nun gesetzlich eine Police vorgeschrieben, leider jedoch keine Mindestsumme genannt.

Schlagworte

HAFTPFLICHT FACHARZT GEBURTSHILFE VERSICHERUNGSSCHUTZ HILFE MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM HÖHE BUNDESREGIERUNG ZULASSUNG PATIENTEN PATIENTENRECHTE DRUCK GESELLSCHAFTEN RISIKO VERTRÄGE VERSTÄNDNIS