CareLit Fachartikel
Auf Worte Taten folgen lassen
Bartholomäus, E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 20 bis 21
Dokument
139977
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Länder verfugen inzwischen über zentrale Studienregister, die Registrierung neuer klinischer Studien vor Studienbeginn ist jedoch nicht in allen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Veröffentlichung von Studienergebnissen ist keine Pflicht, so dass viele Studien nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung publiziert werden. Insbesondere negative Studienergebnisse gelangen häufig nicht an die Öffentlichkeit.
Schlagworte
FORSCHUNG
ZEIT
MEDIZIN
BESCHREIBUNG
METHODIK
PFLEGEHILFSMITTEL
LEITLINIEN
PUBMED
REGISTER
PATIENTEN
WISSEN
GESUNDHEITSWESEN
VERZÖGERUNG
PRAXIS
SCHWEIZ
ROLLE