CareLit Fachartikel

Ermächtigung eines Krankenhauses zu ambulanten Leistungen durch Kassenärztliche Vereinigung

Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 4 · S. 258 bis 259

Dokument
14000
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 1986
Jahrgang 55
Seiten
258 bis 259
Erschienen: 1986-04-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Ambulante Röntgenleistungen für Kassenpatienten können nicht Krankenhäuser, sondern nach § 368 RVO grundsätzlich nur zugelassene Ärzte und - ausnahmsweise die angestellten oder im Beamtenverhältnis stehenden leitenden Krankenhausärzte erbringen. Für die Teilnahme von ärztlich geleiteten Einrichtungen an der kassenärztlichen Versorgung ist eine ausdrückliche Ermächtigung Voraussetzung, eine faktische Ermächtigung reicht nicht aus. Eine Ermächtigung hat nur solange Bestand, als ein Bedürfnis vorhanden ist.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL KRANKENKASSE AMBULANZ Krankenhaus Umschau Kulmbach