CareLit Fachartikel
Ermächtigung eines Krankenhauses zu ambulanten Leistungen durch Kassenärztliche Vereinigung
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 4 · S. 258 bis 259
Dokument
14000
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ambulante Röntgenleistungen für Kassenpatienten können nicht Krankenhäuser, sondern nach § 368 RVO grundsätzlich nur zugelassene Ärzte und - ausnahmsweise die angestellten oder im Beamtenverhältnis stehenden leitenden Krankenhausärzte erbringen. Für die Teilnahme von ärztlich geleiteten Einrichtungen an der kassenärztlichen Versorgung ist eine ausdrückliche Ermächtigung Voraussetzung, eine faktische Ermächtigung reicht nicht aus. Eine Ermächtigung hat nur solange Bestand, als ein Bedürfnis vorhanden ist.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
KRANKENKASSE
AMBULANZ
Krankenhaus Umschau
Kulmbach