CareLit Fachartikel

Rufbereitschaft eines Chefarztes

Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 4 · S. 259

Dokument
14001
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 1986
Jahrgang 55
Seiten
259
Erschienen: 1986-04-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Ein Chefarzt, der über eine längere Zeit (mehr als vier Jahre) regelmäßig und ohne Widerspruch Rufbereitschaftsdienst ausgeführt und damit zu erkennen gegeben hat, daß er diesen Dienst stets als Teil seiner vertraglichen Verpflichtungen als Chefarzt angesehen hat, ist zum weiteren Rufbereitschaftsdienst auch dann verpflichtet, wenn der Anstellungsvertrag keine eindeutige Aussage über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der Rufbereitschaft trifft.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST CHEFARZTVERTRAG RECHT UND PFLICHT Krankenhaus Umschau Kulmbach