CareLit Fachartikel
Rufbereitschaft eines Chefarztes
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 4 · S. 259
Dokument
14001
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Chefarzt, der über eine längere Zeit (mehr als vier Jahre) regelmäßig und ohne Widerspruch Rufbereitschaftsdienst ausgeführt und damit zu erkennen gegeben hat, daß er diesen Dienst stets als Teil seiner vertraglichen Verpflichtungen als Chefarzt angesehen hat, ist zum weiteren Rufbereitschaftsdienst auch dann verpflichtet, wenn der Anstellungsvertrag keine eindeutige Aussage über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der Rufbereitschaft trifft.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
CHEFARZTVERTRAG
RECHT UND PFLICHT
Krankenhaus Umschau
Kulmbach