Rahmenvereinbarung über die Behandlung von Versicherten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 1 · S. 34 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 12. Januar 2010 - Az. : B 2 U 28/08 R - hat das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt, dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Krankenhaus und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Rechtsgrundlage für den Vergütungsanspruch des Krankenhauses für erbrachte Behandlungen nicht besteht. In Ermangelung auch anderer Rechtsgrundlagen richte sich die Vergütung des Krankenhauses durch den Unfallversicherungsträger letztlich nach den zivilrechtlichen Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag nach den §§ 677 ff. BGB. Diese Rahmenvereinbarung verfolgt das Ziel, den Rechtsbeziehungen zwi…