Arzneimittelversorgung durch externe Krankenhausapotheken
Schwan, K.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 1 · S. 47 bis 48
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arzneimittel Versorgung von Krankenhäusern ohne eine eigene Apotheke kann im Wege der Mitversorgung durch die Apotheke eines anderen Krankenhauses oder durch eine krankenhausversorgende öffentliche Apotheke erfolgen. Hierfür ist der Abschluss eines schriftlichen Versorgungsvertrages erforderlich, dessen Voraussetzungen in § 14 des Apothekengesetzes (ApoG) geregelt sind und der zu seiner Rechts Wirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf. Mit diesen Genehmigung svoraus Setzungen insbesondere im Hinblick auf die räumliche-Entfernung zwischen Krankenhaus und der externen Apotheke hat sich nunmehr…