CareLit Fachartikel

Bettgitter bei Sturzgefahr

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2013 · Heft 1 · S. 8

Dokument
140036
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
8
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Frau Hansen ist Bewohnerin eines Pflegeheims, das sich auf Menschen mit Demenz spezialisiert hat. Nachdem sie mehrfach schon aus dem Bett gefallen ist und sich dabei auch verletzt hat, soll ein Gitter am Bett hochgezogen werden. Ihr Sohn, der im Besitz einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht ist, die Tochter und auch der behandelnde Arzt willigten dahingehend ein.

Schlagworte

VOLLMACHT EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF PATIENTENVERFUEGUNG PFLEGEPERSONAL DEMENZ PERSONEN BEVOLLMÄCHTIGTER MENSCHEN ES KOMMUNIKATION Demenzpflege im Blick Stuttgart